Schöne Reportage in der Zeitschrift a Tempo über das unternehmen mitte. Sitz der Initiative Grundeinkommen in der Schweiz.GELD IST EIN SUPER ERMÖGLICHERDoris Kleinau-Metzler (Text)
Wolfgang Schmidt (Fotos)
(PDF, 6 Seiten)
Und da ist sie wieder, die Idee des Grundeinkommens: «Je mehr man aus eigenen Motiven heraus arbeitet, und nicht nur weil man das Geld zum Überleben braucht, umso besser ist es fu?r den Menschen selbst – und fu?r das Produkt.»
Ob die rund 40 Angestellten auch noch hier arbeiten wu?rden, wenn durch ein Grundeinkommen ihre Existenz gesichert wäre? Daniel Häni schmunzelt, «das wäre superspannend, wer weiterarbeiten wu?rde und wie sich die Arbeitsmotive verändern wu?rden».
Die Tresoranlage steht nun zum Verkauf, um das Haus zu entschulden und um ein Startkapital fu?r die geplante Volksinitiative zur Verfu?gung zu haben.Labels: Artikel, Bemerkenswert, Medienecho

Susanne Wiest Kolumne in Info3:
Was ist die Wirklichkeit?Lesenswert!
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In der aktuellen Ausgabe der Zeit (11. Februar 2010) findet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in einem
Artikel von Heinrich Wefing Platz auf der Titelseite. Der bemerkenswerte Artikel zeigt: der Zeitgeist steuert mit grossen Schritten in Richtung Grundeinkommen, anders formuliert: in Richtung
"Etablierung des Grundrechts auf menschenwürdige Existenz"."Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik hat das Verfassungsgericht verbindlich definiert, wie viel ein Mensch zum Leben braucht. Nicht in Cent und Euro, aber im Prinzip. Und es hat sich in seinem Urteil zu den Hartz-IV-Reformen die Frage vorgelegt, was das heißt: zum Leben. Genügt es, wenn niemand verhungert oder im Winter erfriert? Reicht es, wenn die Gemeinschaft all denen, die nicht für sich selbst sorgen können, Nahrung, Kleidung und eine warme Wohnung finanziert?
Nein, haben die Richter gesagt und dafür nichts Geringeres als das kostbarste Gut aktiviert, das die Verfassung kennt: die Menschenwürde. Zum Minimum gehöre im Sozialstaat des Grundgesetzes auch die Teilhabe an Bildung, dekretiert Karlsruhe. Der Zugang zu Kultur. Und wenigstens eine Chance auf politisches Engagement.
Kurz, das Verfassungsgericht sieht auch im Bedürftigen den Citoyen. Keinen Almosenempfänger, sondern einen Teilhaber der Gemeinschaft, die er mitgestaltet. Das ist die fraglos wichtigste Erkenntnis des Urteils vom vergangenen Dienstag: Die Menschenwürde des Hartz-IV-Empfängers ist die Würde eines Bürgers."
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